Seit der Renaissance arbeitet der Mensch an der Verwirklichung seines mechanischen Ebenbildes. Die Entdeckung der Eigenverantwortung und der Wunsch menschenähnliche Maschinen zu konstruieren, haben einen gemeinsamen Ursprung. Das Streben des Menschen nach Perfektion.
Mit zunehmender Komplexität des Alltags und wachsenden technischen
Fähigkeiten wuchsen auch die Anforderungen an den Menschen. Die Folge war eine wachsende Kluft zwischen dem Möglichen und dem Machbaren. Maschinen füllten diese Lücke. Zunächst nur mit einfachen Tätigkeiten betraut, verrichteten sie schon bald Aufgaben, die für Menschen zu anstrengend oder zu gefährlich waren. Der Begriff des Roboters wurde geboren. Die Maschine wandelte sich vom Werkzeug zum „Arbeiter“, sie wurde „vermenschlicht“.
Emanzipierte Roboter?
Trotz der vorwiegend industriellen Nutzung des Roboters wurde die Vorstellung intelligente Maschinen zu entwickeln, nicht aufgegeben. Unterstützt wird dies durch die immer komplexeren Anforderungen der Industrie, die die Weiterentwicklung der Robotertechnik beschleunigen. Die Zeiten in denen Roboter lediglich Schrauben sortierten, scheinen vorbei zu sein. In den nächsten Jahrzehnten werden wir Maschinen konstruieren, die sich wie der homo sapiens vom Neandertaler unterscheiden. Damit stellt sich aber auch die Frage nach dem rechtlichen Status von „künstlicher Intelligenz“. In dem wir diesen Maschinen komplexe Aufgaben stellen, übertragen wir ihnen auch Verantwortung. Ein gewagtes Unterfangen, wenn man „Verantwortung“ als die Fähigkeit definiert, die Lebensqualität des Einzelnen durch gemeinschaftsorientiertes Handeln zu erhöhen. Der Roboter, ein „zoon politicoon“? Auch wenn intelligente Roboter vielleicht nicht von „Natur“ aus nach Gemeinschaftlichkeit streben, Fähigkeiten wie Sprache oder Bewusstsein könnten den Unterschied zwischen Mensch und Maschine allmählich minimieren. Das setzt Spielregeln voraus: Was mit der Emanzipation des Menschen von Gott begann,könnte mit der Emanzipation der Maschine vom Menschen enden.
Asimov's Gesetze
Noch gibt es keine Präzendensfälle, die eine solche Entwicklung belegen könnten. Konkrete Fallbeispielen bleiben daher der „Science Fiction“ überlassen. Eine der vielleicht bekanntesten Schriften, die sich mit dem Thema „Roboterrechte“ beschäftigt, ist Isaak Asimovs Buch „I Robot“. Asimov entwirft eine Welt in welcher sich Mensch und Roboter nur noch anatomisch unterscheiden. Aber obwohl zwischen Mensch und Maschine die Unterschiede verschwimmen, haben sie nicht die gleichen Rechte. Roboter unterliegen den Robotergesetzen:
1. Ein Roboter darf kein menschliches Wesen verletzen oder durch Untätigkeit gestatten, dass einem menschlichen Wesen Schaden zugefügt wird.
2. Ein Roboter muss den ihm von einem Menschen gegebenen Befehl gehorchen, es sei denn, ein solcher Befehl würde mit Regel Eins kollidieren.
3. Ein Roboter muss seine Existenz beschützen, so lange dieser Schutz nicht mit Regel Eins oder Zwei kollidiert.
Ein Gesetz oder eine Regel ist immer beides: Beschreibung und
Einschränkung.Beschreibung indem sie potentielle Fähigkeiten
des Objektes aufzählt und Einschränkung durch die Reglementierung
seiner Möglichkeiten. Welche Fähigkeiten setzten Asimovs Regeln also voraus? Zunächst muss ein Roboter die Konsequenzen seines Handelns bzw. Nichthandelns abschätzen können. Er muss fähig sein, eigene Entscheidungen zu treffen, d.h. er muss zwischen verschiedenen Optionen auswählen können. Das aber setzt eine erkenntnisorientierte Lernfähigkeit(im Gegensatz zum reinen Reproduzieren abgespeicherter Daten) des Roboters voraus. Und schließlich, er muss sich seiner selbst bewusst ein, um seinen Wert zu erkennen und um seine „Existenz“ beschützen zu können. Was auf den ersten Blick wie eine technische Anleitung aussieht, setzt eine „Maschine“ mit komplexen Eigenschaften voraus. Selbsterhaltung, Lernfähigkeit und Bewusstsein – die Verwandtschaft mit dem Menschen scheint augenfällig. Einige Beispiele werden dies verdeutlichen: In „Reason“ reflektiert der Roboter „Cutie“ über seinen Ursprung und findet daraufhin eine quasi-religiöse Antwort, die diese Existenz erklärt. Zweifellos ein beeindruckender Beweis für Bewusstsein im Sinne von „Cogito ergo sum“. Um diese These zu überprüfen, durchforstet er die vorhandene Bibliothek, was nicht nur seine Lesefähigkeit und damit seine Lernfähigkeit, sondern auch seine Fähigkeit zur selbständigen Willensbildung zeigt. Ein anderes Beispiel verdeutlicht ebenfalls das Zusammenwirken von Wille und Bewusstsein. In „Liar“ lügt der Roboter Herbie wie gedruckt. Lügen ist aber die bewusste und damit willentliche Verschleierung von Tatsachen. Nicht einmal Gefühl schließt Asimov bei seinen Robotern aus, so zeigt „Robbi“ durchaus emotionale Regungen als er seine „Spielgefährtin“ Gloria nach langer Trennung wiedersieht.
Herkunft statt Potential
Und trotzdem Asimovs Roboter sind dem Menschen unterstellt.
Die Rollenverteilung ist einfach: Der Mensch befiehlt, der Roboter gehorcht. Schlimmer noch, der Roboter ist kein eigener Herr - er ist Eigentum eines anderen. Die Fähigkeiten der Roboter und die Regeln der Robotergesetze scheinen nicht deckungsgleich zu sein. Die Folgen sind scheinbare „Fehler“, die Korrekturen und damit Eingriffe in die „Funktion“ der Roboter notwendig machen. Kann dies im juristischen Sinne gerecht sein? Zunächst einmal gilt: Recht ist Menschenrecht (vgl. dazu z.B. die Charakterisierung der „natürlichen Person“ im Bürgerlichen Gesetzbuch [BGB] §1) – es trifft keine Aussagen über die Rechte anderer Lebensformen. Das Problem: Menschliches Recht ist Herkunftsrecht. Nicht die Fähigkeit des Rechtssubjektes, sondern seine Abstammung bestimmt den Rechtsanspruch. Sind Roboter deshalb wie Tiere oder Pflanzen zu behandeln? Wohl kaum, den Beweis dafür liefert Asimov bzw. die mit der Herstellung der Roboter betraute „United States Robot Co.“ selbst und zwar in Form der Robotergesetze. Gibt es Gesetze oder Regeln, die Tieren ein bestimmtes Verhalten vorschreiben? Versteht der Hund das Schild „Wir müssen draußen bleiben“ als ein direktes Verbot? Nein, es gibt keine solchen Gesetze, weil Tiere weder physisch noch intellektuell in der Lage sind sich mit dem Menschen über komplexere Sachverhalte zu verständigen. Verhalten kann ihnen antrainiert werden,die Konsequenzen ihrer Handlungen aber können weder Hund noch Katz abschätzen. Die Roboter der „United States Robot Co.“ dagegen können es. Was aber nun sind Asimovs Roboter? Zwei Tatsachen stehen fest:
1. Sie sind weder mit Tieren noch mit Menschen gleichzusetzen.
2. Sie stellen eine intelligente, mit Bewusstsein ausgestattete künstliche Lebensform dar.
Eigentum – Schlüssel zum Leben?
Vergegenwärtigen wir uns noch einmal die beiden wesentlichen Einwände, die gegen eine tatsächliche Gleichwertigkeit oder besser Gleichrangigkeit ins Feld geführt werden können.
1. Roboter werden von Menschen geschaffen, sind also keine natürliche Lebensform.
2. Das Wissen und die Fähigkeit,dieses Wissen zu erweitern, werden Ihnen vom Menschen verliehen.
Daraus folgt, dass der Mensch eine Verfügungsgewalt beziehungsweise ein Eigentumsrecht über Roboter hat. Aufgrund des bisher Gesagten steht diesem Anspruch aber die Fähigkeit des Roboters gegenüber, sein Bewusstsein durch Reflektion zu erweitern. Durch seine Arbeit und seine Kontakte zu verschiedenen Menschen sammelt der Roboter Erfahrungen, die sein Bewusstsein und damit sein Verhalten prägen. Mit der Zeit wird der Roboter zu einem Individuum – einem Wesen also, das über die Blaupausen seiner Hersteller hinausgewachsen ist. Vergegenwärtigt man sich diesen Entwicklungsprozess, stellt sich die Frage nach „Eigentum“ und „Verfügungsgewalt“ völlig neu. Naturrechtlich kann man auf verschiedenen Wegen Eigentumsrechte an einem Gegenstand erlangen.
Durch Vertrag, wobei eine Vertragspartei Eigentümer bzw. Besitzer mit Eigentümervollmacht sein muss. Oder durch Arbeit, in dem man den Gegenstand selbst erschafft bzw. weiterentwickelt. Der Mensch der einen Roboter baut ist Eigentümer dieses Roboters, weil er ihn durch seine Arbeitsleistung geschaffen hat. Was aber, wenn sich der Roboter selbständig weiterentwickelt, wenn er auf Grund seiner Lernfähigkeit über seine Existenz reflektiert und dadurch zu neuen Gedanken oder Verhaltensweisen gelangt? Was, wenn er durch eigene Überlegung vorgegebene Arbeitsabläufe optimiert? Ist er dann immer noch Eigentum des Menschen oder hat er nicht selbst Arbeit in seine Vervollkommnung investiert und damit neues Eigentum geschaffen?
Das Recht auf Eigentum und seine Folgen
Durch die Fähigkeit des Roboters sich selbst zu verbessern, gehen die Eigentumsrechte des Konstrukteurs auf den Roboter über und damit auch
die Verfügungsgewalt. Dieser Vorgang ist im eigentlichen Sinne keine
Emanzipation, weil er den Roboter nicht zu einem Bestandteil des menschlichen Rechtssystems ihm ein eigenes Verfügungsrecht zu, verleiht ihm also ein Selbstbestimmungsrecht. Dies zu ignorieren käme einer gewaltsamen Aneignung fremden Eigentums gleich. Den Willen des Roboters zu missachten, seine Fähigkeiten zu eigenem Nutzen und Vorteil zu gebrauchen, bedeutete eine neue Form der Sklaverei. Das hat folgende Konsequenzen:
1. Alle Eigentumsansprüche gegenüber lern- und bewusstseinsfähigen Robotern bzw. Androiden sind gegenstandlos.
2. Der bis her auf Abstammung beruhende Personenbegriff muss erweitert werden und auf künstliche Intelligenz übertragbar sein.
3. Die Hersteller müssen Roboter in die Lage versetzen, die geltenden Gesetze zu befolgen und die ihnen zugestandenen Rechte und Pflichten auszuüben.
4. Die Hersteller haben Verfahren zu entwickeln, die eine Überprüfung der Roboter gestattet ohne ihre bewusstseinsgenerierenden Funktionen zu deaktivieren bzw. einzuschränken.
5. Solange diese Auflagen nicht erfüllt sind, muss die Entwicklung, Herstellung sowie ihr Einsatz und Vertrieb untersagt bleiben.
6. Angesichts der Weiterentwicklung der Raumfahrt(als Beispiel sollen hier nur die Weltraumaktivitäten der „United States Robot Co.“ angeführt werden) darf sich ein mögliches Verbot nicht nur auf die Erde beziehen, sondern muss auch den Einsatz von „intelligenten Robotern“ im Weltraum und auf anderen Planeten einschließen.
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